Zum 07.09.2020 hat Bischof Gebhard Fürst für die Diözese Rottenburg – Stuttgart einige Änderungen für Gottesdienste verfügt:
– Bei Gottesdiensten im Freien gilt seitens der Diözese keine Obergrenze für die Teilnehmer*innenzahl. Allerdings müssen die Vorgaben der örtlichen Behörden eingehalten werden, wenn diese eine entsprechende Zahl festgelegt haben.
– Neu ist, dass in den Kirchen nicht nur Personen, die in häuslicher Gemeinschaft leben, beieinandersitzen dürfen. Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist auch zwischen solchen Personen aufgehoben, die in gerader Linie verwandt sind. (Großeltern – Eltern – Kinder)
– Darüber hinaus gelten weiterhin die bestehenden Grundregeln:
o Händedesinfektion beim Betreten der Kirche
o Einhalten der «Einbahnregelungen» im Kirchenraum
o Tragen des Mund-Nase-Schutzes, während man sich in der Kirche bewegt (Betreten, Verlassen und Kommuniongang)
o Einhalten des Mindestabstandes von 1,5 Metern in den Bänken sowie beim Betreten und Verlassen der Kirche, sowie beim Kommuniongang. Ausnahmen davon sind im vorausgehenden Punkt beschrieben.
Da sich diese Regelungen jederzeit ändern können, werden wir Sie immer auf dem aktuellen Stand halten. Im Pastoralteam sind wir darauf bedacht, die kirchlichen und staatlichen Regelungen für die Möglichkeiten und Erfordernisse unserer Kirchen und Gemeinderäume umzusetzen und anzupassen.
Unser Ziel ist es dabei, im Rahmen der jeweiligen Situation das Gemeindeleben zu ermöglichen und zugleich Infektionsquellen zu vermeiden.
Für die Advents- und Weihnachtszeit sind seitens der Diözese Regulierungen angekündigt, die den dann geltenden Bestimmungen geschuldet sein werden.
Unser Wunsch für alle ist es, dass wir diese Zeit gemeinsam meistern und Schritte finden, die eine neue «Normalität» eröffnen.
Für das Pastoralteam: Thomas Vogel, Pfarrer